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Modulnummer: BINF 2110
Punkte ECTS: 6
2010.10.12: Bitte beachten Sie, dass es eine Änderung in der Reihenfolge der Übungen gegeben hat. In der zweiten Übung geht es um Softwareprozesse. Bitte laden Sie sich die Übung erneut runter, falls Sie sie bereits am Morgen des 12.10.2010 heruntergeladen haben. Entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten. |
Die Übungen müssen in 3er Gruppen gelöst werden. Wenn Sie keine Gruppe finden, schicken Sie bitte ein E-Mail zu Eya Ben Charrada. |
Hinweis: die Vorlesung beginn jeweils um 8.10 Uhr. |
Erste Vorlesung: Dienstag 21.9.2010, 8.10 Uhr |
Einführung in die systematische Entwicklung und Pflege von Software.
Behandelt werden unter anderem: Grundbegriffe und Ziele des Software Engineerings; Software-Prozesse; Führung von Softwareprojekten; Aufwandschätzung; Elemente der Software-Entwicklung: Anforderungsspezifikation, Architektur und Entwurf von Software, Programmierung, Prüfung, Dokumentation; Pflege und Evolution von Software, Software-Werkzeuge, Software-Konfigurations- und -Qualitätsmanagement.
Die Modulübersicht im Vorlesungsverzeichnis der Universität finden sie hier. Der Zeitplan ist hier verfügbar. Kursmaterialen finden sie hier.
Es werden sechs Übungen ausgegeben, deren positive Bearbeitung Bestandteil des Leistungsnachweises ist.
Hier geht es zur Webseite der Übungen des Herbstsemesters 2010.
Außerdem werden integriert in die Vorlesungen Mini-Übungen durchgeführt mit kleinen Fallstudien, Gedankenanstößen, etc. Diese dienen der Veranschaulichung des Stoffs und werden nicht bewertet.
Der Leistungsnachweis besteht aus der Bearbeitung von insgesamt sechs Übungen und aus einer Schlussklausur am 18.01.11 um 10:15 Uhr im Raum BIN 0.K.02. Für das Bestehen des Leistungsnachweises müssen beide Teile bestanden sein.
Als Hilfsmittel für die Prüfung ist ein Blatt A4 (Vorder- und Rückseite) mit selbst geschriebenen, handschriftlichen Notizen (Texte und Skizzen) zulässig. Das Blatt darf darüber hinaus keine weitere Information enthalten und muss ohne weitere Hilfsmittel (zum Beispiel einer Lupe) lesbar sein. Oben rechts auf dem Notizenblatt muss Ihr Name stehen. Es dürfen keine Kopien oder Ausdrucke verwendet werden. Für Studierende deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist ferner ein Wörterbuch zulässig.
Die in den Übungen erzielten Punkte (maximal 120) gehen wie folgt in die Gesamtbewertung ein:
Die Note für den Leistungsnachweis richtet sich nach der Anzahl der erzielten Gesamtpunkte.
Eine Musterklausur finden Sie hier.