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Department of Informatics Requirements Engineering Research Group

Software Engineering

Modulnummer: BINF 2110Punkte ECTS: 6

Hinweis zur Prüfungseinsicht:

Die Prüfungseinsicht kann in den folgenden zwei Zeitfenstern erfolgen:

  • Dienstag, 14.2.12, 10.00 - 12.00 Uhr
  • Dienstag, 14.2.12, 14.00 - 16.00 Uhr

Interessierte melden sich bitte vorgängig bei Nicolas Hoby (nhoby [at] access.uzh.ch) an.

Aktuell, bitte beachten:

Vielen Dank an alle Teilnehmer unseres Experiments! Die Übungen werden im Buch John W. Satzinger, Robert B. Jackson, Stephen D. Burd, Systems Analysis and Design in a Changing World, 4th edition, Course Technology, 2006 publiziert. Eine Lösung kann hier heruntergeladen werden. Die Zahnarztklinik-Übung ist auf den Seiten 8 und 9; die UPS-Übung ist auf den Seiten 26 und 27.
Cédric Jeanneret, Irina Todoran and Nicolas Hobby

Inhalt

Einführung in die systematische Entwicklung und Pflege von Software.

Behandelt werden unter anderem: Grundbegriffe und Ziele des Software Engineerings; Software-Prozesse; Führung von Softwareprojekten; Aufwandschätzung; Elemente der Software-Entwicklung: Anforderungsspezifikation, Architektur und Entwurf von Software, Programmierung, Prüfung, Dokumentation; Pflege und Evolution von Software, Software-Werkzeuge, Software-Konfigurations- und -Qualitätsmanagement.

Die Modulübersicht im Vorlesungsverzeichnis der Universität finden sie hier. Der Zeitplan ist hier verfügbar. Kursmaterialen finden sie hier.

Anrechenbarkeit, Voraussetzungen

  • Bachelor of Science in Informatik: Pflichtmodul im dritten Semester. Voraussetzung: Die Assessmentstufe muss bestanden oder bedingt bestanden sein.
  • Nebenfachstudium der Informatik: Modul der Kerngruppe. Voraussetzung: Stoff der Module Informatik I, Formale Grundlagen der Informatik I, Informatik IIa (Modellierung)

Übungen

Es werden sechs Übungen ausgegeben, deren positive Bearbeitung Bestandteil des Leistungsnachweises ist.

Hier geht es zur Webseite der Übungen des Herbstsemesters 2011.

Außerdem werden integriert in die Vorlesungen Mini-Übungen durchgeführt mit kleinen Fallstudien, Gedankenanstößen, etc. Diese dienen der Veranschaulichung des Stoffs und werden nicht bewertet.

Leistungsnachweis

Der Leistungsnachweis besteht aus der Bearbeitung von insgesamt sechs Übungen und aus einer Schlussklausur. Für das Bestehen des Leistungsnachweises müssen beide Teile bestanden sein.

Als Hilfsmittel für die Prüfung ist ein Blatt A4 (Vorder- und Rückseite) mit selbst geschriebenen, handschriftlichen Notizen (Texte und Skizzen) zulässig. Das Blatt darf darüber hinaus keine weitere Information enthalten und muss ohne weitere Hilfsmittel (zum Beispiel einer Lupe) lesbar sein. Oben rechts auf dem Notizenblatt muss Ihr Name stehen. Es dürfen keine Kopien oder Ausdrucke verwendet werden. Für Studierende deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist ferner ein Wörterbuch zulässig. 

Die in den Übungen erzielten Punkte (maximal 120) gehen wie folgt in die Gesamtbewertung ein:

  • Übungen und Klausur bestanden: Gesamtpunkte = Klausurpunkte + 0.25 * (Übungspunkte - 60)
  • Übungen bestanden, Klausur nicht bestanden: Gesamtpunkte = Klausurpunkte
  • Übungen nicht bestanden (unabhängig vom Ergebnis der Klausur): Gesamtpunkte = 0

Die Note für den Leistungsnachweis richtet sich nach der Anzahl der erzielten Gesamtpunkte.

Eine Musterklausur finden Sie

hier. (PDF, 1013 KB)

Weiterführende Informationen

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