Navigation auf uzh.ch
Falls Sie Einsicht in Ihre Prüfung nehmen möchten, senden Sie bitte bis am 11.02.2015, 18:00Uhr eine e-Mail an Martina. Sie werden dann einen Termin für den 12.02.2015 erhalten.
If you want to see your exam, please send an e-mail to Martina by 11.02.2015, 18:00. You will be scheduled for a time on 12.02.2015.
Dozenten: | Prof. Dr. M. Glinz, Prof. Dr. T. Fritz |
Übungsleiterin: | Martina Huber |
Übungsassistenten: | Tim Sterchi, Nico Colic |
Einführung in die systematische Entwicklung und Pflege von Software.
Bachelor of Science in Informatik: Pflichtmodul im dritten Semester. Voraussetzung: Die Assessmentstufe muss bestanden oder bedingt bestanden sein.
Nebenfachstudium der Informatik: Modul der Kerngruppe. Voraussetzung: Stoff der Module Informatik I, Formale Grundlagen der Informatik I, Informatik IIa (Modellierung)
Neben der Vorlesung gibt es sechs separate Übungen, deren Bestehen Bestandteil des Leistungsnachweises ist. Ziel der Übungen ist es, unter möglichst realen Projektbedingungen das in der Vorlesung Gelernte umzusetzen und so zu verankern. Die Bearbeitung der Übungen (vor allem der letzten 3) lehnt sich an die Methode der agilen Projektentwicklung - in diesem Falle Scrum - an. Mehr Informationen zu den Übungen finden Sie hier.
Zusätzlich werden, integriert in die Vorlesungen, so genannte Mini-Übungen mit kleinen Fallstudien durchgeführt. Diese dienen der Veranschaulichung des Stoffes sowie als Gedankenanstoss für die separaten Übungen und werden nicht bewertet.
Der Leistungsnachweis besteht aus der erfolgreichen Bearbeitung der separaten Übungen und aus der Schlussprüfung. Dabei müssen ebenfalls die Regeln für die separaten Übungen eingehalten werden (weitere Angaben dazu finden Sie hier). Für das Erhalten des Leistungsnachweises müssen beide Teile bestanden werden. Die Note im Leistungsnachweis setzt sich zu 70% aus der Note der Schlussprüfung und zu 30% aus der Note der Übungen zusammen.
Als Hilfsmittel für die Schlussprüfung ist ein Blatt A4 (Vorder- und Rückseite) mit selbst geschriebenen, handschriftlichen Notizen (Texte und Skizzen) zulässig. Das Blatt darf darüber hinaus keine weitere Information enthalten und muss ohne weitere Hilfsmittel (zum Beispiel einer Lupe) lesbar sein. Oben rechts auf dem Notizenblatt muss Ihr Name stehen. Es dürfen keine Kopien oder Ausdrucke verwendet werden. Für Studierende deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist ferner ein Wörterbuch zulässig. Andere Hilfsmittel sind nicht gestattet.