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Die Vorlesung ist abgeschlossen. Keine aktuellen Nachrichten.
Prof. Dr. M. Glinz (Dozent)
Prof. Dr. T. Fritz (Dozent)
Sofija Hotomski (Übungsleiterin)
Christoph Vogel (Übungsassistent)
Livio Sgier (Übungsassistent)
Behandelt werden unter anderem: Grundbegriffe und Ziele des Software Engineerings; Software-Prozesse; Führung von Softwareprojekten; Aufwandschätzung; Elemente der Software-Entwicklung: Anforderungsspezifikation, Architektur und Entwurf von Software, Programmierung, Prüfung, Dokumentation; Pflege und Evolution von Software, Software-Werkzeuge, Software-Konfigurations- und -Qualitätsmanagement. Die Modulübersicht im Vorlesungsverzeichnis der Universität finden Sie hier.
Bachelor of Science in Informatik: Pflichtmodul im dritten Semester. Voraussetzung: Die Assessmentstufe muss bestanden oder bedingt bestanden sein.
Nebenfachstudium der Informatik: Modul der Kerngruppe. Voraussetzung: Stoff der Module Informatik I, Formale Grundlagen der Informatik I, Informatik IIa (Modellierung)
Neben der Vorlesung gibt es sechs separate Übungen, deren Bestehen Bestandteil des Leistungsnachweises ist. Ziel der Übungen ist es, unter möglichst realen Projektbedingungen das in der Vorlesung Gelernte umzusetzen und so zu verankern. Die Bearbeitung der Übungen (vor allem der letzten 3) lehnt sich an die Methode der agilen Projektentwicklung - in diesem Falle Scrum - an.
Zusätzlich werden, integriert in die Vorlesungen, so genannte Mini-Übungen mit kleinen Fallstudien durchgeführt. Diese dienen der Veranschaulichung des Stoffs sowie als Gedankenanstösse und werden nicht bewertet.
Der Leistungsnachweis besteht aus der erfolgreichen Bearbeitung der Übungen und aus der Schlussprüfung. Dabei müssen ebenfalls die Regeln für die Übungen eingehalten werden (weitere Angaben dazu finden Sie auf den Webseiten zur Übung und auf OLAT). Für das Erhalten des Leistungsnachweises müssen beide Teile bestanden werden. Die Note im Leistungsnachweis setzt sich zu 70% aus der Note der Schlussprüfung und zu 30% aus der Note der Übungen zusammen.
Als Hilfsmittel für die Schlussprüfung ist ein Blatt A4 (Vorder- und Rückseite) mit selbst geschriebenen, handschriftlichen Notizen (Texte und Skizzen) zulässig. Das Blatt darf darüber hinaus keine weitere Information enthalten und muss ohne weitere Hilfsmittel (zum Beispiel eine Lupe) lesbar sein. Oben rechts auf dem Notizenblatt muss Ihr Name stehen. Es dürfen keine Kopien oder Ausdrucke verwendet werden. Für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist ferner ein Wörterbuch zulässig. Andere Hilfsmittel sind nicht gestattet.