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Department of Informatics Requirements Engineering Research Group

Spezifikation und Entwurf von Software

Inhalt

Eine gute Anforderungsspezifikation und eine geeignete Software-Architektur sind von entscheidender Bedeutung für die Brauchbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Informatiksystemen. Die Vorlesung behandelt Prozesse, Verfahren und Darstellungsformen für das Spezifizieren von Anforderungen und den Architekturentwurf.

Neben der Stoffvermittlung durch den Dozenten bearbeiten die Studierenden Übungen und Fallstudien.

Semesterempfehlung, Voraussetzungen

Ab fünftem Semester im Hauptstudium. Die Vorprüfung in Informatik-Grundstufe muss absolviert sein.

Durchführung

Im Wintersemester; Mittwoch 8-12
Beginn im WS 2005/06: Mi 26.10.2005
Ort: Irchel, Seminarraum 27-H-25 im Institut für Informatik

Achtung, Raumänderung: Am Mittwoch, 8. Februar 2006 findet die Vorlesung im Seminarraum 27-H-46 statt.

Hinweis: Diese Vorlesung findet voraussichtlich in dieser Form zum letzten Mal statt. Es ist geplant, zum WS 2006/07 neue Module für das Masterstudium im Bereich Anforderungsspezifikation und Software-Architektur anzubieten. Für inhaltlichen Ersatz wird also gesorgt sein, die Form (Anzahl und Umfang der Module) steht noch nicht fest.

Literatur

Übungen

Integriert in die Vorlesungen werden Übungen und Fallstudien bearbeitet. Die Übungsunterlagen werden fortlaufend als PDF-Dateien bereitgestellt. Die Übungsresultate werden, sofern dies von Seiten der Studenten erlaubt wird, online bekanntgegeben.

Anrechenbarkeit

6 Anrechnungspunkte, benotet. Anrechenbar für Informatik-Wahlvorlesungen und als Bestandteil von themenübergreifenden Lehreinheiten.

Für PO 95: Anrechenbar für das Wahlgebiet Software Engineering (ohne Teilnahme am Leistungsnachweis). Hinweis: Diese Vorlesung ersetzt die bisherigen Vorlesungen Requirements Engineering und Spezifikation und Entwurf von Software.

An- und Abmeldung für den Leistungsnachweis

Anmeldeschluss: Freitag 18.11.2005 1700
Abmeldeschluss: Freitag 2.12.2005 1700

Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises

Während der Vorlesung müssen die Studierenden aktiv bei der Bearbeitung von Übungen und Fallstudien mitarbeiten. Die Mitarbeit wird benotet, wobei Umfang und Qualität der Mitarbeit in die Bewertung eingehen. Wer in diesem Teil keine genügende Note erzielt, hat den Leistungsnachweis unabhängig vom Ergebnis der Abschlussprüfung nicht bestanden.

Am Ende des Semesters findet eine Abschlussprüfung statt. Diese besteht aus je einer schriftlichen und einer mündlichen Teilprüfung. Die schriftliche Teilprüfung findet am Mittwoch, 15.2.2006 von 10 - 11 Uhr statt. Die Termine für die mündliche Teilprüfung liegen im Februar/März 2006 und werden in der Vorlesung bekannt gegeben.

Die Gesamtnote ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Noten der Schlussprüfung und der Note für die Mitarbeit im Semester, wobei die Note der Schlussprüfung dreifach zählt.
Erzielt jemand keine genügende Note für die Mitarbeit im Semester, so ergibt sich die Gesamtnote unabhängig vom Ergebnis der Schlussprüfung aus der Note für die Mitarbeit im Semester.

Wiederholung eines nicht bestandenen Leistungsnachweises

Wer den Leistungsnachweis nicht besteht, erhält in jedem Fall 6 Maluspunkte. Ist die Note für die Mitarbeit im Semester mindestens 4, so kann die Abschlussprüfung auf Antrag zu Beginn des nächsten Semesters wiederholt werden.

Unterlagen

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