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Im Rahmen eines kleinen Software Projektes werden im 2 Wochen Rhythmus insgesamt sechs Übungen ausgegeben. Die Übungen werden in Gruppen bearbeitet. Anschliessend an die Abgabe findet eine Übungsbesprechung und die Rückgabe der korrigierten Lösungen statt.
Der Inhalt der Übungen ist integraler Bestandteil des Lernstoffes. Die Übungen vertiefen und ergänzen den Stoff aus der Vorlesung. Sie tragen dazu bei, dass die Studierenden Grundfertigkeiten des Software Engineering anwenden können. Dazu gehören insbesondere Modellierung, Planung, Implementierung und Testen.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Veranstaltung können die Studierenden:
Paralleler Besuch der Vorlesung Software Engineering
Betreuung: | Cédric Jeanneret und Dustin Wüest |
Übungsbesprechung | Jeweils am Dienstag drei Wochen nach der Übungsausgabe (im Raum BIN 2.A.10, um 12h15). |
Interviews: | Anschliessend an die Übungsbesprechung. |
Ausgabe | Abgabe | Übung | Dateien | Besprechung | |
1 | 16.09.08 | 28.09.08 | Programmverstehen | Aufgabenstellung JClusim Source Code Entwicklungsrichtlinien | 07.10.08 Folien der Besprechung |
2 | 30.09.08 | 12.10.08 | Anforderungsspezifikation | Aufgabenstellung | 21.10.08 Folien der Besprechung |
3 | 14.10.08 | 26.10.08 | Softwareprozesse | Aufgabenstellung | 04.11.08 Folien der Besprechung |
4 | 28.10.08 | 09.11.08 | Architektur Modulentwurf | Aufgabenstellung Entwurfsmuster | 18.11.08 Folien der Besprechung |
5 | 11.11.08 | 23.11.08 | Risikobeurteilung Aufwandschätzung | Aufgabenstellung | 02.12.08 Folien der Besprechung |
6 | 25.11.08 | 07.12.08 | Test Review | Aufgabenstellung | 16.12.08 Folien der Besprechung |
Bitte schicken Sie Ihre Übungsausarbeitungen bis spätestens zu dem jeweiligen Abgabedatum (23:55 Uhr) per E-Mail an: jeanneret AT ifi.uzh.ch. Der Betreff der E-mail sollte mit [SE EX HS08] beginnen.
Bezeichnen
Sie die Gruppenmitglieder für jede Abgabe, indem Sie den Name, Vornamen
und Matrikelnummer der Gruppenmitglieder angeben. Zusätzlich ist zu
kennzeichnen, welches Gruppenmitglied an welcher Aufgabe mitgearbeitet
hat.
Die Einhaltung der folgenden Regeln für die abgegebenen Dokumente hilft uns zudem bei der Handhabung Ihrer Lösung:
Das Bestehen der Übungen ist ein Pflichtbestandteil des Leistungsnachweises. Mehr Informationen zum Leistungsnachweis siehe Vorlesungsseite.
Der Nachweis für das Bestehen der Übungen setzt sich aus dem Lösen von Übungsbeispielen und dem erfolgreichen Auftreten in einem oder evtl. mehreren Interviews zusammen.
Es müssen gesamthaft mindestens 60 Punkte (max. 120) in den Übungen erreicht werden.
Zur Leistungskontrolle der abgegebenen Übungen können die Gruppen zu kurzen Interviews aufgeboten werden. Dabei müssen verschiedene Fragen zur abgegebenen Lösung beantwortet werden können. Das Abschneiden bei diesen Interviews fliesst in die Bewertung der jeweiligen Übungsaufgabe mit ein. Bei ungenügender Leistung im Interview kann die Aufgabe für die betreffende Person mit 0 Punkten gewertet werden.