Navigation auf uzh.ch
Die Leistungsnachweis-Klausur findet statt am
Mittwoch, 6. Juli 2005, 10.15 bis ca. 12 Uhr Hörsaal HS 40 im Irchel
Die mündlichen Nachprüfungen (für Studierende, welche die Klausur nicht bestanden haben, oder mit Bewilligung nicht an der Klausur teilgenommen haben) finden statt am
Dienstag, 23. August 2005 im Institut für Informatik, Büro von Prof. Glinz
Informatik-Kernvorlesung mit integrierten Übungen
Durchführung im Sommersemester 2005
Mittwoch 8.15 - 12.00 im Irchel, Hörsaal 24-G-55
Zeitplan für 2005
Übungsbesprechung alle zwei Wochen Montag 12.15 bis ca. 13 Uhr im Irchel, Seminarraum 27-H-25
Beginn Mittwoch, 30.3.2005
Wichtiger Hinweis: Wegen der Umstellung des Studiums auf das Bachelor/Mastersystem wird die KV Software Engineering im SS 2005 zum letzten Mal angeboten!
Die Vorlesung verbreitert und vertieft das in der Vorlesung Software Engineering I erworbene Wissen.
Stichworte zum Inhalt: Fundamentale Konzepte des Software Engineerings -- Systematisches Programmieren: Struktur, Dokumentation, Programmkonstruktion -- Systematisches Entwerfen: Module, Schnittstellen, Verträge, Zusammenarbeit -- Formale Verfahren für Spezifikation und Verifikation von Software -- Messen und Prüfen von Software -- Programmanalyse und Re-engineering -- Software-Qualitätsmanagement -- Der Mensch im SE.
Folienskript. Verweise auf weiterführende und vertiefende Literatur im Skript. Eine Sammlung einschlägiger Lehrbücher und Papiere finden Sie im Semester-Handapparat zu dieser Vorlesung in der Bibliothek des Instituts für Informatik.
Während des Semesters werden sechs Übungen ausgegeben. Den Studierenden steht jeweils eine Woche zur Bearbeitung dieser Übungen zur Verfügung. Für richtige Lösungen werden Übungspunkte vergeben. Insgesamt können durch das richtige Lösen der Übungen 120 Punkte erreicht werden. Diese gehen anteilmässig in die Bewertung der Gesamtleistung ein (siehe Erwerb des Leistungsnachweises unten).
6 Anrechnungspunkte, benotet. Anrechenbar für Kernvorlesungen, Informatik-Wahlvorlesungen und als Bestandteil von themenübergreifenden Lehreinheiten.
Für PO 95: Je zur Hälfte anrechenbar für das
Informatik-Kerngebiet und für das Wahlgebiet Software Engineering (ohne
Teilnahme am Leistungsnachweis).
Hinweis: Diese Vorlesung ersetzt die bisherigen Vorlesungen Software Engineering II und Software-Qualitätsmanagement.
Hauptstudium, 6. Semester. Kann auch schon von Studierenden im vierten Semester des Grundstudiums belegt werden, welche die Voraussetzungen zum Erwerb von Anrechnungspunkten erfüllen.
Vorausgesetzt werden der erfolgreiche Besuch der Informatik-Veranstaltungen der ersten drei Semester im Grundstudium der Wirtschaftsinformatik oder gleichwertige Vorkenntnisse.
Anmeldeschluss: Freitag 8. April 2005
Abmeldeschluss: Freitag 29. April 2005
Während des Semesters sind die Übungaufgaben zu bearbeiten; dabei können bis zu 120 Punkte erworben werden.
Am Ende der Vorlesungen des Sommersemesters findet eine ca. 90-minütige Schlussklausur statt.
Auf ausdrücklichen Wunsch von fast allen teilnehmenden Studierenden wird der Termin für die Schlussklausur vom Mittwoch 29.6.05 verschoben auf
Mittwoch, 6. Juli 2005, 10.15 bis ca. 12 Uhr Hörsaal HS 40 im Irchel.
In der Klausur können maximal 120 Klausurpunkte erzielt werden.
Die in den Übungen erzielten Punkte gehen wie folgt in die Gesamtbewertung ein:
- Bei bestandener Klausur: Gesamtpunkte = Klausurpunkte + 0.25 * Übungspunkte
- Bei nicht bestandener Klausur: Gesamtpunkte = Klausurpunkte.
Für Studierende, welche an der Klausur teilnehmen, sie aber nicht bestehen, oder welche aus zwingenden Gründen* nicht an der Klausur teilnehmen können, wird gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit eine einmalige mündliche Nachprüfung angeboten.
*solche Gründe sind nachzuweisen (zum Beispiel durch ein Arztzeugnis)
Die Nachprüfungen finden statt am Dienstag, 23. August 2005 im Institut für Informatik, Büro von Prof. Glinz.
Die Note ergibt sich aus der Zahl der Gesamtpunkte oder aus der Note der mündlichen Nachprüfung.
Der Leistungsnachweis ist bestanden, wenn eine Note von mindestens 4,0 erreicht worden ist.
Wer den Leistungsnachweis besteht, erhält 6 Anrechnungspunkte, wer ihn nicht besteht, erhält 6 Maluspunkte.
Wer zu einer Prüfung unentschuldigt nicht antritt oder weniger als 60 Übungspunkte erzielt, hat den Leistungsnachweis mit der Note 1.0 nicht bestanden, ohne dass eine Wiederholungsmöglichkeit im gleichen Semester besteht.
(Stand Sommersemester 2005)
Kapitel 1 | Kapitel 10 (Folie 26 korrigiert 2005-06-08) |
Kapitel 2 | Kapitel 11 |
Kapitel 3 | Kapitel 12 |
Kapitel 4 (Änderung auf Folie 21) | Kapitel 13 |
Kapitel 5 (revidiert, 2005-05-31) | Kapitel 14 (revidiert im SS 2005*) |
Kapitel 6 (revidiert, 2005-04-14) | Kapitel 15 |
Kapitel 7 | |
Kapitel 8 | Lektüre zur Kapitel 6 |
Kapitel 9 |
*Seiten 22 und 39 ergänzt